Rechtliche Grundlage der Förderung ist die Richtlinie vom 22. Juli 2021 vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF):
Richtlinie zur Förderung von außerschulischen Projekten, insbesondere der kulturellen Bildung, für Kinder und Jugendliche im Rahmen von Bündnissen für Bildung
Die verbindliche Grundlage für die Förderung sind sowohl die Vorgaben der oben genannten Förderrichtlinie als auch die zwei Formatvorgaben des Deutschen Museumsbundes.
Zu beachten ist:
Ziel aller Projekte ist es, bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche zwischen 5 und 18 Jahren, die von Hause aus bisher nur wenig Zugang zu Museen haben, für Museen zu begeistern. Die Teilnahme weiterer Kinder und Jugendliche ist grundsätzlich möglich, sofern dies der Zielerreichung dient.
Kinder und Jugendliche zwischen 5 und 18 Jahren für Kultur zu begeistern, ihnen Gestaltungsmöglichkeiten zu bieten sowie ihr Interesse für kulturelle und damit gesellschaftliche Teilhabe zu wecken, ist Ziel der Formate des Deutschen Museumsbundes und jedes lokalen Projektes.
Dies gilt insbesondere für Kinder und Jugendliche, die in einem wenig fördernden Umfeld mit sozialen, finanziellen und bildungsbezogenen Risikolagen aufwachsen. Ebenso gilt dies für Teilnehmende mit besonderem Förderbedarf oder mit einem Wohnsitz im ländlichen Raum. Nicht zuletzt betrifft es diejenigen, die Museen bisher nicht als Teil ihrer eigenen Kultur kennengelernt haben. Das Ziel der Förderung lässt grundsätzlich auch die Teilnahme weiterer Kinder und Jugendlicher zu, sofern dies der Zielerreichung dient. Mehrheitlich sollen durch die Förderung jedoch Kinder und Jugendliche gemäß der Förderrichtlinie erreicht werden.
Gemäß der Förderrichtlinie ist der Sozialraum ein wichtiges Kriterium, um das Erreichen der oben anvisierten Zielgruppe sicher zu stellen. Bei der Konzeption und Durchführung der Projekte sind die lokalen Gegebenheiten (z.B. Sozialstruktur, Infrastruktur, weitere aktive Akteure) zu berücksichtigen. Im Antrag sind diese zu benennen und die geeigneten Zugangswege zum Erreichen der angestrebten Zielgruppe darzustellen. Einzelnachweise von Kindern und Jugendlichen werden nicht erwartet.
Die Projekte werden von „Bündnissen für Bildung“ durchgeführt. Dabei handelt es sich um Kooperationen von mindestens 3 Partnern. Antragsteller und Gesamtverantwortlicher ist das Museum.
Die Projekte werden von Bündnissen für Bildung mittels lokaler Kooperationen durchgeführt. Ein Bündnis besteht aus mindestens drei Partnern, mit verschiedenen inhaltlichen Schwerpunkten und strukturellen Ressourcen. Bündnispartner können nur Institutionen sein, Einzelpersonen können grundsätzlich nicht als Bündnispartner auftreten.
Der federführende Bündnispartner – Antragsteller – ist ein Museum oder eine museumsnahe Institution, z. B. Museumsdienst, Museumskooperation, Kunst- und Ausstellungshalle, Science Center oder Archiv. Nur der antragstellende Bündnispartner erhält als Letztzuwendungsempfänger (LZE) die Fördermittel und ist gesamtverantwortlich für die Administration und Organisation des Vorhabens.
Bei den beiden weiteren Bündnispartnern handelt es sich um sozialräumliche Einrichtungen, Kultur- und Bildungsorganisationen, die über einschlägige, möglichst langjährige Erfahrungen im Umgang mit Kindern und Jugendlichen in den beschriebenen Risikolagen verfügen. Dies können z. B. Jugendclubs, Medienwerkstätten, Quartiersmanagements, Jugendkunstschulen, Diakonische Werke, Familienzentren oder interkulturelle Vereine sein.
Schulen können ebenfalls Partner im Bündnis für Bildung werden, jedoch müssen die Projekte außerunterrichtlich und auf freiwilliger Basis durchgeführt werden.
Die geplante Zusammenarbeit der Bündnispartner wird in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung gemäß der Vorlage dargelegt und ist Bestandteil des Antrags.
Verbandsexterne museale Einrichtungen werden zu Antragstellung aufgefordert. Die Mitgliedschaft im Deutschen Museumsbund ist nicht Voraussetzung für die Antragstellung im Rahmen dieses Programms.
Hier finden Sie die Vorlage zur Kooperationsvereinbarung mit drei Bündnispartnern.
Hier finden Sie die Vorlage zur Kooperationsvereinbarung mit vier Bündnispartnern.
Projekte können grundsätzlich nur außerunterrichtlich, d.h. auf Freiwilligenebene und außerhalb der Unterrichtszeit durchgeführt werden. Verpflichtende Veranstaltungen eines Klassenverbandes oder Projekttage von Schulen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Verbindliche Grundlage sind die "Voraussetzungen für eine Förderung von Projekten
in Kindertagesstätten (Krippen und Kindergärten)" sowie die "Abgrenzung zum Schulunterricht und Integration in den Ganztag".
Projekte im Programm „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ (2023–2027) können in enger Zusammenarbeit mit formalen Bildungseinrichtungen stattfinden. Dazu schließen sich außerschulische Akteure mit Schulen zu einem Bündnis zusammen. Grundsätzlich können „Kultur macht stark“-Projekte in den Ganztag integriert oder als Projekttage und Projektwochen durchgeführt werden. Schulunterricht ist nicht förderfähig. „Kultur macht stark“-Angebote müssen deshalb vom Schulunterricht praktisch handhabbar abgegrenzt werden.
Dieses Infoblatt bietet einen Überblick über die Bedingungen, unter denen „Kultur macht stark“-Projekte im Ganztagsangebot an Schulen, als Schnupperangebote an Schulen sowie als Projekttage und Projektwochen gefördert werden können. Die verwendeten Begriffe (z. B. „außerunterrichtlich“, „Curriculum“, „Stundentafel“) sind landesrechtlich unterschiedlich definiert. Deshalb sind die hier verwendeten Begriffe dem Sinne nach anzuwenden.
Für Projekte in Zusammenarbeit mit Schulen gilt:
Angebote im Programm „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ (2023–2027) können in enger Zusammenarbeit mit Krippen, Kindergärten und ähnlichen Einrichtungen für Kinder bis zum Schuleintritt stattfinden.1 Förderfähige Projekte sollen Kindern in Risikolagen einen ersten Zugang zu kultureller Bildung ermöglichen. Sie dürfen das reguläre Betreuungsangebot dieser Einrichtungen nicht ersetzen, sondern sind eine Ergänzung des bestehenden Betreuungs- und Bildungsangebots.
Förderfähige Angebote kultureller Bildung müssen deshalb vom Regelangebot praktisch handhabbar abgegrenzt werden. Dabei sind folgende Punkte zu beachten: