Rechtliche Grundlage der Förderung ist die Richtlinie vom 19. Dezember 2016 vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF):
Richtlinie zur Förderung von außerschulischen Maßnahmen, insbesondere der kulturellen Bildung, für Kinder und Jugendliche im Rahmen von Bündnissen für Bildung
Die verbindliche Grundlage für die Förderung sind sowohl die Vorgaben der oben genannten Förderrichtlinie als auch die zwei Formatvorgaben des Deutschen Museumsbundes.
Zu beachten ist:
Ziel aller Projekte ist es, bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche zwischen 5 und 18 Jahren, die von Hause aus bisher nur wenig Zugang zu Museen haben, für Museen zu begeistern. Die Teilnahme weiterer Kinder und Jugendliche ist grundsätzlich möglich, sofern dies der Zielerreichung dient.
Kinder und Jugendliche zwischen 5 und 18 Jahren für Kultur zu begeistern, ihnen Gestaltungsmöglichkeiten zu bieten sowie ihr Interesse für kulturelle und damit gesellschaftliche Teilhabe zu wecken, ist Ziel der Formate des Deutschen Museumsbundes und jedes lokalen Projektes.
Dies gilt insbesondere für Kinder und Jugendliche, die in einem wenig fördernden Umfeld mit sozialen, finanziellen und bildungsbezogenen Risikolagen aufwachsen. Ebenso gilt dies für Teilnehmende mit besonderem Förderbedarf oder mit einem Wohnsitz im ländlichen Raum. Nicht zuletzt betrifft es diejenigen, die Museen bisher nicht als Teil ihrer eigenen Kultur kennengelernt haben. Das Ziel der Förderung lässt grundsätzlich auch die Teilnahme weiterer Kinder und Jugendlicher zu, sofern dies der Zielerreichung dient. Mehrheitlich sollen durch die Förderung jedoch Kinder und Jugendliche gemäß der Förderrichtlinie erreicht werden.
Gemäß der Förderrichtlinie ist der Sozialraum ein wichtiges Kriterium, um das Erreichen der oben anvisierten Zielgruppe sicher zu stellen. Bei der Konzeption und Durchführung der Projekte sind die lokalen Gegebenheiten (z.B. Sozialstruktur, Infrastruktur, weitere aktive Akteure) zu berücksichtigen. Im Antrag sind diese zu benennen und die geeigneten Zugangswege zum Erreichen der angestrebten Zielgruppe darzustellen. Einzelnachweise von Kindern und Jugendlichen werden nicht erwartet.
Die Projekte werden von „Bündnissen für Bildung“ durchgeführt. Dabei handelt es sich um Kooperationen von mindestens 3 Partnern. Antragsteller und Gesamtverantwortlicher ist das Museum.
Die Projekte werden von Bündnissen für Bildung mittels lokaler Kooperationen durchgeführt. Ein Bündnis besteht aus mindestens drei Partnern, mit verschiedenen inhaltlichen Schwerpunkten und strukturellen Ressourcen. Bündnispartner können nur Institutionen sein, Einzelpersonen können grundsätzlich nicht als Bündnispartner auftreten.
Der federführende Bündnispartner – Antragsteller – ist ein Museum oder eine museumsnahe Institution, z. B. Museumsdienst, Museumskooperation, Kunst- und Ausstellungshalle, Science Center oder Archiv. Nur der antragstellende Bündnispartner erhält als Letztzuwendungsempfänger (LZE) die Fördermittel und ist gesamtverantwortlich für die Administration und Organisation des Vorhabens.
Bei den beiden weiteren Bündnispartnern handelt es sich um sozialräumliche Einrichtungen, Kultur und Bildungsorganisationen, die über einschlägige, möglichst langjährige Erfahrungen im Umgang mit Kindern und Jugendlichen in den beschriebenen Risikolagen verfügen. Dies können z. B. Jugendclubs, Medienwerkstätten, Quartiersmanagements, Jugendkunstschulen, Diakonische Werke, Familienzentren oder interkulturelle Vereine sein.
Schulen können ebenfalls Partner im Bündnis für Bildung werden, jedoch müssen die Projekte außerunterrichtlich und auf freiwilliger Basis durchgeführt werden.
Die geplante Zusammenarbeit der Bündnispartner wird in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung gemäß der Vorlage dargelegt und ist Bestandteil des Antrags.
Verbandsexterne museale Einrichtungen werden zu Antragstellung aufgefordert. Die Mitgliedschaft im Deutschen Museumsbund ist nicht Voraussetzung für die Antragstellung im Rahmen dieses Programms.
Hier zu einem Muster für Kooperationsvereinbarungen mit drei oder vier Bündnispartnern
Projekte können grundsätzlich nur außerunterrichtlich, d.h. auf Freiwilligenebene und außerhalb der Unterrichtszeit durchgeführt werden. Verpflichtende Veranstaltungen eines Klassenverbandes oder Projekttage von Schulen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Verbindliche Grundlage sind die "Voraussetzungen Kita" sowie die "Definition außerschulisch".
Lokale Projekte im Rahmen dieser Ausschreibung zielen auf die außerschulische kulturelle Bildung ab. Es gelten die Vorgaben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 19.12.2016: Die verwendeten Begriffe (z. B.„außerunterrichtlich“,„Curriculum“, „Stundentafel“) sind landesrechtlich unterschiedlich definiert. Deshalb sind die hier verwendeten Begriffe dem Sinne nach anzuwenden. Für Projekte in Zusammenarbeit mit Schulen gilt:
1. Veranstalter der Projekte und Zuwendungsempfänger auf lokaler Ebene ist ein außerschulischer Träger des lokalen Bündnisses, der die Projekte verantwortlich plant und durchführt. Dies ist der Fall, wenn alle im Folgenden genannten Kriterien erfüllt sind:
2. Das Projekt ist als zusätzliches, außerunterrichtliches Angebot konzipiert, wenn folgende Kriterien sämtlich erfüllt sind:
3. Projekte im Rahmen des offenen oder gebundenen bzw. verlässlichen Ganztagsschulbetriebs können gefördert werden, soweit sie alle oben genannten Voraussetzungen erfüllen.
4. Projekttage und Projektwochen von Schulen oder Teilen der Schulen, wie einzelnen Klassen oder Jahrgängen, sind von einer Förderung ausgeschlossen.
5. Die erforderlichen Kooperationsvereinbarungen mit den beteiligten Schulen beinhalten eine Beschreibung des geplanten lokalen Projektes und Angaben zur o.g. Aufgabenteilung.